Glasversicherung
Scherben bringen Glück? Leider ist das ohne Glasversicherung nicht immer der Fall. Denn wenn eine verglaste Eingangstür, wie die Terrassentür oder auch Teile der Mobiliarverglasung zu Bruch gehen, wird die Reparatur meistens sehr kostspielig. Gut, wenn man dann Besitzer einer Glas-Versicherung ist. ASTRAL bietet Ihnen im Glasversicherungs-Vergleich ein individuelles und günstiges Top-Produkt mit einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.
In unserer Glas-Kompakt-Versicherung sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses und die Verglasung des Mobiliars einschließlich Aquarien- und Terrarienscheiben sowie Glaskeramikplatten von Kochflächen (Cerankochfeld) versichert. Verglasungen aus Kunststoff sind bis 2.000 EUR je Schadenereignis mitversichert.
Was gehört zur Gebäudeverglasung?
Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Terrasse, Decken, Wintergarten, Veranda, Loggien, Wetterschutz-vorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen (letztere auch aus glasähnlichem Kunststoff), Sonnenkollektoren, Glassteine und Profilbaugläser.
Was ist nicht versichert?
Photovoltaik-Module, Verglasungen von Beleuchtungskörpern aller Art, Glasmöbel, Spiegelschränke (Ausnahme: Spiegel auf Schranktüren), optische Gläser, Hohlgläser und Beschichtungen von Möbelstücken (Furniersatz)
Was gehört zur Mobiliarverglasung?
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräten, sowie lose abnehmbare und aufliegende Glasplatten.