Maschinen- & Maschinenbruchversicherung

Auch bei ausgereifter Technik, sorgfältiger Wartung und fachmännischer Bedienung sind Maschinenschäden nicht vermeidbar. Sichern Sie sich gegen Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Sturm, Frost, Eisgang und Vieles mehr.

Was wird versichert?

Grundsätzlich können Sie über die Maschinenversicherung alle stationären Maschinen, maschinellen und elektrischen Einrichtungen versichert werden, beispielsweise Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen wie Kessel, Turbogeneratoren, Transformatoren, Schaltanlagen sowie Arbeitsmaschinen sämtlicher Industriegruppen. Auch werden fahrbare Arbeitsmaschinen ohne Verkehrszulassung versichert.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Durch die Maschinenversicherung abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wassermangel in Dampfkesseln oder Dampfgefäßen
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • äußere Einwirkungen
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Bildung von Lichtbögen
  • Sturm, Wasser, Frost und Eisgang
  • Vorsatz eines Dritten
  • Einbruch/Diebstahl, Vandalismus
  • Feuer (Sondereinschluss)
  • unbenannte Gefahren
  • Transportschäden

Astral Versicherungsmakler bietet Ihnen auch die Möglichkeit das Feuerrisiko (Baustein Feuer) mit in die Maschinenkasko einzuschließen, ohne dass Sie eine separate Inhaltsversicherung abschließen müssen.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

In der Maschinenversicherung ausgeschlossen sind Schäden durch sonstige Ereignisse höherer Gewalt, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen, Kernenergie und Gefahren, die durch eine Feuerversicherung gedeckt werden können (Gefahr der Doppelversicherung). Über Astral können Sie das Feuerrisiko mit in die Maschinenkasko einschließen lassen.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

In der Maschinenversicherung werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten), ersetzt. Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt. Wichtig ist immer der sogenannte Listenneuwert, nicht der Kaufpreis.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Für die Versicherungssumme Ihrer Maschinenversicherung ist der Versicherungswert maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) einschließlich Beschaffungs- und Transportkosten.

Was ist sonst noch wichtig?

Bei Abschluss einer Maschinenversicherung empfiehlt es sich, komplette Betriebe oder Betriebsgruppen zu versichern. Maschinen-Versicherung – fahrbare Maschinen Versicherte Sachen Fahrbare oder transportable Baugeräte und sonstige Sachen. Versicherte Schäden und Gefahren Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, z. B. durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen; dies gilt jedoch nicht für Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
  • Transportschäden; dies gilt jedoch nicht für See- und Lufttransporte

Es ist eine Deckungsreduzierung nur auf Kaskoschäden ähnlich der Autokasko-Versicherung möglich.

Zusatzdeckungen

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Daten und Datenträger
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Versaufen oder Verschlammen auf Wasserbaustellen
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten
  • unbenannte Gefahren
  • Feuer (Sondereinschluss) Ergänzender Versicherungsschutz
  • Mehrkosten-Versicherung Versicherung von Mehrkosten bei Ausfall einer versicherten Maschine für Überbrückungsmaßnahmen, z. B. durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen; Anwendung anderer Fertigungsverfahren für Bezug von Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung oder von Fertigfabrikaten; für Fremdstrombezug
    Betriebsunterbrechungs-Versicherung
    Versichert werden, können durch einen Maschinenschaden verursachter entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten.
    ​Weiteres nach Vereinbarung.

Maschinen-Versicherung – stationäre Maschinen

Versicherte Sachen 

Maschinen, maschinelle Einrichtungen, sonstige technische Einrichtungen. 

Versicherte Schäden und Gefahren 

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch z. B.:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wassermangel in Dampferzeugern
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge von Fliehkraft
  • Überdruck (nicht Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost, Eisgang Zusatzdeckung 

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Daten und Datenträger
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten Ergänzender Versicherungsschutz
  • Mehrkosten-Versicherung
  • Versicherung von Mehrkosten bei Ausfall einer versicherten Maschine für Überbrückungsmaßnahmen, z. B. durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen; Anwendung anderer Fertigungsverfahren für Bezug von Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung oder von Fertigfabrikaten; für Fremdstrombezug;
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung
  • versichert werden, können durch einen Maschinenschaden verursachter entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten.
  • Weiteres nach Vereinbarung.