Die Privathaftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung

"Soll ich Dir helfen? Ich kann das - guck mal - ach - Ups"

Die Private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung im privaten Bereich, denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Schaden den Sie verursachen, in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen (§ 823 BGB).

Es ist unerheblich ob Sie, Ihr PartnerIn oder Ihre Kinder diesen Schaden aus Unvorsichtigkeit oder gar "Vorsätzlich" verursacht haben. Auch Schäden aus Leichtsinn oder Vergesslichkeit sorgt für eine Haftung bei Ihnen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen – auch auch mit dem, welches Sie in Zukunft erwirtschaften werden.

Gerade wenn Personenschäden im Spiel sind, können schnell lebenslange Zahlungsverpflichtungen entstehen. Aber auch Sachschäden können schnell in hohe Summen gehen. Daher zählt die Haftpflichtversicherung zur wichtigsten Versicherung, auf die Sie niemals verzichten sollten. 

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Forderungsausfall-Deckung, Nebenberufliche Tätigkeiten bis 12.000 EUR Umsatz pro Jahr, Schlüsselverlust privat & beruflich,Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von gemieteten, geliehenen und fremden Sachen, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, Flug-Drohnen und Flug-Geräte bis 5 kg, Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall, Versehentliche Obliegenheitsverletzung, Mallorca-Deckung, Passiver Rechtsschutz - Abwehr unberechtigter Ansprüche, u.v.m.
 

Und inkl. immer Beste-Leistungs-Garantie
garantiert im Schadenfall die besten Leistungen aus allen privaten Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht / inkl. Neuwerterstattung
Stand 10.2018 - Ausführlich getestet und bewertet von der Astral Zukunftswerkstatt

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Pfeil

 

Warum ist diese Versicherung so wichtig?

Wer einer dritten Person einen Schaden zufügt, muss dies in alller Regel bezahlen oder ersetzen. Deutschlands beste Privathaftpflicht schützt Ihre finanzielle Existenz, und leistet bei mehr möglichen Schadenszenarien als irgend ein bekannter anderer Tarif (Stand 2018). Wenn Sie einen Schaden ersetzen sollen, den Sie gar nicht verursacht haben, hilft Ihnen diese Versicherung notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz).

Diese Haftpflicht beinhaltet verschiedene wichtige Bausteine. Hier führen wir die wichtigsten Punkte auf:

Sachschaden Personschaden Schlüsselverlust Rechtsschutz
Beschädigung von Gegenständen und Sachen von dritten Personen (keine eigenen Gegenstände). Der Versicherer bezahlt die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstandes. Wenn Personen durch eine von Ihnen nicht vorsätzliche durchgeführte Handlung verletzt werden, erkranken oder versterben. Schadensersatz kann in Form von Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Rentenleistungen entstehen. Zu unterscheiden ist: Verlust von beruflichen und privaten fremden Schlüsseln. Key-Cards und Tresorschlüssel sind ebenfalls mitversichert. Auch ist der Verlust von Schlüsseln in Ihrer Obhut (z.B. von Ihren Nachbarn) mitversichert. Abwehr unbegründeter Forderungen (passiver Rechtsschutz). Werden Ansprüche bei Ihnen geltend gemacht, so prüft die Versicherung den Fall. Kommen Sie und Ihr Versicherer zum Ergebnis, dass Sie nicht haften müssen, so wehrt Ihr Versicherer den Schaden auf seine Kosten ab. ER übernimmt die Verteidigung und Prozesskosten.
Beispiel:
Beim aufräumen übersehen Sie die Lesebrille von einer Freundin, liegend auf einer Illustrierten. Beim wegräumen der Zeitung fällt die Brille auf den Fußboden, Sie treten unbeabsichtigt auf das Gestell der Brille.
Schadensumme: 450 EUR
Beispiel:
Sie tragen eine Leiter zum Auto, parkend am Straßenrand. Beim gehen übersehen Sie den vorbeifahrenden Fahrradfahrer und stoßen diesen vom Fahrrad. Der Fahrradfahrer bricht sich den rechten Arm.
Schadensumme: 17.380 EUR
Beispiel:
Sie verlieren den Schlüssel zur Schließanlage von Ihrem Arbeitgeber. Da der Schlüssel zu einer gesamten Anlage gehört, müssen alle Schließzylinder und alle anderen Schlüssel ebenfalls neu bestellt werden.
Schadensumme 14.000 EUR
Beispiel:
Ein Anspruchsteller behauptet, dass Ihre Kinder mit Steinwürfen seinen teuren Wintergarten beschädigt hat. Schadensersatzforderung 4.500 EUR. Der Versicherer glaub Ihren Ausführungen und wehrt die Klage, welche der Anspruchsteller gegen Sie gerichtet hat, mit anwaltlicher Hilfe ab. DIe Kosten der Verteidigung trägt der Versicherer.

Weitere wichtige Leistungen in dieser ausgezeichneten Privathaftpflicht

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  • inkl. Opferhilfe
  • inkl. Forderungsausfalldeckung (auch ohne bekannte Täter) für Personenschäden

Forderungsausfalldeckung

Der Forderungsausfalldeckung schützt Sie davor, als Opfer eines Haftpflichtschadens, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

 

Ist der Verursacher eines Schadens nicht zahlungsfähig oder -willig oder verfügt dieser nicht über einen eigenen Versicherungsschutz, können Sie als Geschädigte die Kosten ggf. nicht geltend machen.

 

Ihre Haftpflicht wird Sie so entschädigen, als sei der eigentliche Verursacher dort versichert.

Gefälligkeitsschäden

Beispiel: Sie helfen einem Freund bei einem Umzug und lassen dabei einen Fernseher fallen. Die einfache Haftpflichtversicherung zahlt für diesen Schaden nicht, da Ihnen der Freund das Tragen des Fernsehers erlaubt hat.  

 

Erklärung: Gerichte haben entschieden, dass Versicherungsnehmer bei einem Freundschaftsdienst ohne Entgelt nicht haftbar gemacht werden können. Demnach zahlt die einfache Versicherung nicht.

 

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass derjenige, dem Sie unentgeltlich helfen, auf Schadenersatzansprüche verzichtet und Sie daher von der Haftung freistellt.

 

Das mag juristisch korrekt sein, allerdings wird ggf. die Freundschaft leiden und Sie wählen sich unangenehm in der Sache. Aus diesem Grund kann die Erweiterung „Gefälligkeitsschäden“ mitversichert werden. Astral bietet dieses obligatorisch.

Haus- und Grundbesitz sowie Bauherrenhaftpflicht

Mitversichert ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die selbstgenutzte Immobilie (auch Egentumswohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus, ein unbebautes Grundstück, Vermietung von Eigentumswohnungen, Garagen oder sonstigen Immobilien).

 

- Mitversichert ist der Heizöltank ohne Begrenzung des Volumens.
- Mitversichert ist die Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme auf dem selbstbewohnten Grundstück

Selbständige und nebenberufliche Tätigkeiten

Mitversichert ist die Haftpflicht aus zahlreichen selbständigen und nebenberuflichen Tätigkeiten (bis 12.000 EUR Jahresumsatz), wie z.B.:

DJ- und Alleinunterhalter
Verkauf von Kosmetik-, Wellness- Lifestyle- und Gesundheitsprodukten
Flohmarkt und Marktbeschicker
Änderungsschneiderei
Handarbeiten
Sport- und Personal-Trainer
Übersetzer
Verkauf von Bekleidungsartikeln
Verkauf von Haushaltsgeräten, Staubsaugern, Thermo-Mix-Geräten
Tätigkeiten als Tagesmutter, Tageseltern oder Babysitter
Tätigkeiten als nicht gewerbliche Betreuung, Betreuer
u.v.m.

Be- und Entladeschäden an Kraftfahrzeugen

Mitversichert ist die Haftpflicht als privater Nutzer, Besitzer oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers zugefügt wurde.

 

- Mitversichert ist auch der Betankungsschaden (Falschbetankung) an geliehenen Kraftfahrzeugen.
- Mitversichert ist der Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an bzw. durch geliehene Kraftfahrzeuge
u.v.m.

 

 

Stellen Sie uns Ihre Fragen

 


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Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Sind meine Kinder, der Partner, die Hausangestellte oder das Au-Pair mitversichert?

Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber jederzeit in den Tarif mit aufnehmen lassen.

 

Bei einem Familien-Tarif sind Partner und/oder Kinder mitversichert. Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres) befinden und noch nicht verheiratet sind.

 

Mitversichert sind Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft, zum Beispiel Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste, Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim und im betreuten Wohnen), im Haushalt tätige Personen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Mindestens sollte eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro vorhanden sein.

 

Deutschlands beste Privathaftpflicht hat eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro pro geschädigte Person)

Mietsachschäden an Gebäuden und Grundstücken bis 10 Mio. Euro

Abhandenkommen von fremden privaten und beruflich genutzten Schlüsseln NEU bis zur Versicherungssumme ohne SB

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind beispielsweise:

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschäden)
Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
Schäden durch Ihren Hund oder Ihr Pferd (hierzu benötigen Sie eine separate Tierhalterhaftpflicht)
Schäden an Geräten oder Sachen, wenn diese bereits anderweitig versichert sind
Ausgeschlossen ist der gebrauch von Jagdwaffen (siehe Jagdversicherung)

Wenn Sie spezielle Fragen zu Ausschlüssen haben, senden Sie uns gerne eine Mail oder rufen an.

Hinweis zur Bewertung durch Astral:
Als Versicherungsmakler bewerten wir die Bedingungswerke und Klauseln innerhalb dieser Versicherung. Zusätzlich vergleichen wir den Preis des Versicherungsproduktes zu anderen Versicherungen dieser Sparte. Neben dem Leistungs- und Preisvergleich bewerten wir Service und Leistung im Schadenfall der Gesellschaft. Hier spiegelt sich unsere jahrelange Erfahrung wieder.

Die Summe der Punktwerte ergibt unserer Meinung nach: Deutschlands bestes Versicherungsprodukt der jeweiligen Sparte

Zum Lexikon: Haftpflicht Link

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