Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist, wie der Name schon sagt, für Bauherren sinnvoll. Denn als Bauherr sind Sie für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich. Ihre Pflichten als Bauherr umfassen sowohl die Sicherung der Baustelle, die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften, als auch die sorgfältige Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister. Sie tragen auf Ihrer Baustelle grundsätzlich das Haftungsrisiko, wenn andere Personen auf Ihrer Baustelle einen Unfall erleiden. Auch die Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen oder sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrem Haftungsrisiko. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen und wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche, notfalls auch gerichtlich, für Sie ab.
Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung?
Die Bauherrenhaftpflicht leistet dann, wenn Sie die Ihnen als Bauherr vom Gesetzgeber aufgelegten Pflichten (AHB 2001) verletzen und sich daraus folgend ein Schadensfall ergibt. Dies umfasst insbesondere Verkehrssicherungs-Pflichten für Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht für die Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus einer Verletzung Ihrer Pflichten ergeben.
Was ist nicht versichert?
Die Bauherrenhaftpflicht leistet z.B. nicht bei Vorsatz, sowie bei Veränderungen der Grundwasserverhältnisse. Schäden die aus Eigenleistungen (d.h. Bauleistungen, die durch Sie oder Bekannte von Ihnen in Eigenregie erstellt werden) sowie aufgrund einer Senkung des Grundstückes entstehen, werden bei den meisten Versicherern nur gegen Aufpreis versichert.
Wann endet die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung?
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird der Beitrag nicht jährlich, sondern als einmalige Zahlung geleistet. Das heißt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und ist bis zum Schluss der Bauarbeiten, üblicherweise aber maximal bis spätestens bis zwei Jahre nach Versicherungsbeginn, gültig. Danach läuft der Vertrag automatisch aus, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedarf.
Gut zu wissen:
Der Versicherungsschutz deckt generell nicht sämtliche Schadensersatz-Pflichten, die Ihnen der Gesetzgeber auferlegt, ab. Selbst bei den Versicherungsgesellschaften mit den besten Versicherungs-Bedingungen gibt es Lücken. Bei ASTRAL achten wir auf die Punkte, die für Sie wichtig sind. Sprechen Sie uns an und wir finden das für Sie passende Produkt.