Rechtsschutzversicherung
Damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Recht zu haben und Recht zu bekommen ist zweierlei. Auch wenn Sie sich im Recht fühlen, ist es nicht gesagt, dass Sie auch einen Prozess gewinnen. Wer klagt, geht immer auch das Risiko ein, den Prozess zu verlieren oder aber auch nur zu einem Teil Recht zugesprochen zu bekommen. In der Konsequenz müssen Sie dann entweder die gesamten Prozesskosten oder aber zumindest einen Teil davon tragen.
Im deutschen Arbeitsrecht ist es zum Beispiel so geregelt, dass jede Parteie in der ersten Instanz grundsätzlich die eigenen Kosten übernimmt, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.
Im Falle eines Rechtsstreites kann es also teuer werden: Für die Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen können leicht Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Außerdem gibt es im Streitfall ein gutes Gefühl, wenn man weiß, nur aus Angst vor den Kosten nicht klein beigeben zu müssen. Im Jahr 2013 wurden die Gebühren für Anwaltliche Beratung angehoben. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung sollte dies kein Problem mehr sein.
Welche Leistungen erbringt die Rechtsschutzversicherung? Was enthält die Rechtsschutz?
Die Leistungen umfassen:
- Die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
- ggf. auch die Kosten für Honorare
- Gerichtskosten, Gebühren sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
- Kosten für Zeugen und Sachverständige
- Die Kosten der Gegenseite, sofern Sie zu deren Erstattung verpflichtet werden sollten
- Stellung einer Kaution bei Strafsachen
- notwendige Übersetzungen
Außerdem sorgt Ihr Rechtsschutzversicherer bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution.
Diese Kosten trägt die Versicherung bis zur im Vertrag geregelten Versicherungssumme. Dies kann bis zu einer unbegrenzten Versicherungssumme geregelt sein.
Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie generell selbst tragen.
Je nach Baustein oder Leistungsart gilt unter Umständen eine 3-Monatige Wartezeit. Das bedeutet, dass bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsbeginn und dem ersten Streitfall mindestens 3 Monate liegen müssen, andernfalls wird der Streitfall nicht übernommen.
Hinweis: Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten besteht nur, wenn sich diese erst nach dem Versicherungsbeginn angebahnt haben. Streitfälle, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eingetreten sind, werden nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine solche Wartezeit gibt es unter Umständen, beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungsrechtsschutz, in Verkehrssachen, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und dem Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit. Bei den Astral-Spezialtarifen entfällt zum Teil die Wartezeit.
Welche Lebensbereiche können versichert werden?
Rechtsschutz gibt es für Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer und als Kfz-Fahrer.
Der Privat-Rechtsschutz tritt in folgenden Fällen ein:
- Kauf von Gegenständen (auch über ebay, Online-Shops etc)
- Reisen, Schiffsreisen, Flugreisen
- Handwerkerleistungen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Straftat
- je nach Tarif: auch Straf-Rechtsschutz oder Opfer-Rechtsschutz
Der Berufs-Rechtsschutz tritt ein bei Streitigkeiten aus dem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, um Bezahlung, Einstufung in Lohngruppen oder Kündigung sowie bei Disziplinarverfahren von Beamten oder Soldaten. Auch bei Streit um Beurteilungen oder Versetzungen.
Der Verkehrs-Rechtsschutz vertritt Ihre Interessen als Kfz-Fahrer oder auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Darüber hinaus gibt es die Bereiche Mieter-Rechtsschutz bzw. Wohnungs- oder Hauseigentümer-Rechtsschutz, um Ihre Interessen als Mieter bzw. Eigentümer von Wohneigentum zu wahren.
Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet übrigens nicht bei Familienrechtsstreitigkeiten und erbrechtlichen Streitigkeiten. In diesen Bereichen werden lediglich die Kosten für eine Beratung erstattet.
Scheidungsrechtsschutz und Unterhaltsrechtsschutz bietet keine Gesellschaft an. Ausnahme: Der Astral-Spezialtarif! Hier bieten wir auch Scheidungs- und Unterhaltsrechtsschutz mit an.
Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen werden in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch bestimmte Verfahrensarten (z.B. Verfassungsgericht, internationale Gerichtshöfe) sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaften bieten Pakete und Tarife an, die folgende Lebensbereiche abdecken:
- Verkehrsrechtsschutz
- Privat- und Berufsrechtsschutz
- Privat- und Verkehrsrechtsschutz
- Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Scheidungs- und Unterhaltsrechtsschutz (Sondertarif Astral)
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (Mietrechtsschutz)
Wer ist versichert?
In Singletarifen immer nur der Versicherungsnehmer.
Wenn Sie einen Familien- oder Partnertarif abgeschlossen haben, sind ebenfalls Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Erwachsene Kinder sind versichert, wenn Sie sich noch in der Erstausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auf Wunsch können Sie auch den nicht ehelichen Lebenspartner mitversichern. Dabei ist es egal, ob Sie ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar sind. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Versicherungssumme ist je nach Gesellschaft unterschiedlich, beträgt meist aber mindestens 150.000 Euro. Altverträge sollten regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus gibt es auch Angebote mit unbegrenzter Deckungssumme, d.h. es gibt im Versicherungsfall keine Begrenzung bei der Erstattungssumme.
Die im Vertrag festgelegte Deckungssumme steht für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung. Hängen mehrere Verfahren ursächlich zusammen, werden Sie wie ein Verfahren behandelt.
Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe gehen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme.