Diskriminierung und seine Folgen

Seit dem Jahr 2006 schlagen die Uhren in Sachen Diskriminierung anders. Ab diesem Jahr gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch deutsche Unternehmen müssen nun damit rechnen, von Mitarbeitern oder Bewerbern auf Schadenersatz verklagt zu werden.

Beispiele: 

  • „ ... suche jungen dynamischen Mitarbeiter …“
  • … Wohnung nur an ältere Dame zu vermieten…“

Kennen Sie solche Stellenanzeigen? Ab sofort können derartige Stellenanzeigen teuer werden. Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit bei Formulierungen können für Ihr Unternehmen hohe Kosten aus Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligung aufgrund von

  • Alter
  • Geschlecht
  • Sexueller Identität
  • Rasse / ethnischer Herkunft
  • Religion / Weltanschauung

Wer sich diskriminiert fühlt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld von Ihrem Unternehmen verlangen. Dabei haftet das Unternehmen gesamtschuldnerisch, auch für seine Mitarbeiter und Führungskräfte. Aber auch eine Unterlassung oder ein Widerrufsverlangen kann durchgesetzt werden. Das AGG erleichtert hierbei die Durchsetzung und Erstreitung dieser Ansprüche.

Für eine Schadensersatzforderung sind bereits eine abwertende Bemerkung eines Mitarbeiters der Personalabteilung während des Einstellungsgespräches oder auch eine unpassende Frage im Personalfragebogen ausreichend. 

Wer haftet? 

Das Unternehmen haftet grundsätzlich für die Benachteiligung seiner Mitarbeiter, ja sogar durch betriebsfremde Dritte, aber die Geschäftsleitung und die leitenden Angestellten sind einem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können für eine, durch sie ermöglichte oder durchgeführte Diskriminierung zur Kasse gebeten werden und müssen für den entstandenen Schaden eintreten. 

Höhe der möglichen Ansprüche 

Der Ersatz des immateriellen Schadens soll nach der EU-Richtlinie eine „abschreckende Wirkung“ auf Unternehmen haben. Schmerzensgeldzahlungen können zukünftig also von den deutschen Gerichten wesentlich höher entschieden werden als bisher. Mögliche Schadensersatzforderungen im fünfstelligen Bereich sind schnell erreicht und können für ein kleineres Unternehmen eine erhebliche Einbuße mit sich bringen. Vermeiden Sie ungeahnte Überraschungen und sorgen Sie vor, wenn Sie für Benachteiligung zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie schütze ich mich als Unternehmen gegen diese Schadensersatzansprüche?

In der Regel sind in zwischen auch solche Verstöße bereits mit Ihrer Betriebshaftpflicht abgedeckt. Sollten Sie sich unsicher sein, so sprechen Sie uns an und wir überprüfen Ihre aktuelle Betriebshaftpflicht.