Warentransportversicherung

Versichert sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über alle Arten von Verrichtungen eines Spediteurs, gleichgültig ob Sie Speditions-, Fracht- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.

Wer benötigt diese Versicherung?

Frachtführer, Spediteure und Logistikdienstleister, die entgeltlich und gewerbsmäßig Güter transportieren, lagern oder sonstige speditionelle oder logistische Leistungen, wie z.B. Verwiegen, Verpacken, Verladen, Aufbügeln, Etikettieren, Labeln durchführen.

Welcher Versicherungsschutz wird gewährt ? 

Versichert wird die gesetzliche und/oder vertragliche Haftung der genannten Unternehmer, z.B. nach den folgenden Bestimmungen:

  • HGB – Handelsgesetzbuch für innerdeutsche Transporte, Lagerungen und Speditionsdienstleistungen
  • CMR – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr für internationale Transporte mittels LKW
  • ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen für Speditionsdienstleistungen, wenn die ADSp als allgemeine Geschäftsgrundlage vereinbart sind.
  • MÜ – Montrealer Übereinkommen für internationale Lufttransporte
  • Lfz - Luftfrachtersatzverkehr
  • VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- Speditions- und Logistik-Unternehmer für Frachtführer und Speditionsleistungen, soweit die VBGL als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart sind.

Auf was ist noch zu achten?

Darüber hinaus können weitere gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie individuelle vertragliche Vereinbarungen insbesondere bei Logistik-Verträgen versichert werden. Die Deckung richtet sich nach der jeweilig vereinbarten Haftung, kann jedoch im Umfang dahinter zurückbleiben. Dies gilt insbesondere für unbegrenzte Haftungen, z.B. für die Lagerung innerdeutsch nach HGB oder für die Bereiche der Haftungsdurchbrechung bei grober Fahrlässigkeit / grobem Organisationsverschulden.

Auch die Deckung für das Transportieren / Lagern von diebstahlgefährdeten Gütern, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Zigaretten, Spirituosen, Mobiltelefone etc., kann eingeschränkt werden. Im innerdeutschen Straßengüterverkehr besteht für Transporte mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine Versicherungspflicht mit einer Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 600.000 EUR.

Zu achten ist insbesondere auf die Güterart, den Geltungsbereich, welcher u.U. besondere Obliegenheiten bzw. Sicherheitsvorkehrungen erforderlich macht, z.B. Kofferaufbauten für LKW, Ausrüstung mit GPS-Systemen, Einsatz von zwei Fahrern etc.