Riester-Rente

Da aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, wurde im Jahr 2002 die Riester Rentenversicherung, vom damaligem Arbeits- und Sozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Sie dient als Ergänzung der gesetzlichen Rente und wird vom Staat gefördert um die Versorgungslücke im Rentenalter zu verkleinern. 

Seit 2018 wurden die staatlichen Zulagen erneut erhöt.

Das Thema der Riester-Rente ist sehr komplex. Als erstes stellt sich die Frage, ob man überhaupt  (unmittelbar) Zulagenberechtigt ist. Das trifft in den meisten Fällen zwar zu, wenn man sozialversicherungspflichtig angestellt ist, aber wie sieht es mit Selbstständigen, Studenten, Auszubildenden? Auf diese und viele weitere Fragen gehen wir im Folgenden ein. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. 

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?

Alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Anspruch auf staatliche Förderung. Zu dem geförderten Personenkreis zählen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • Berufs- und Zeitsoldaten

  • Auszubildende

  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit

  • Wehr- und Zivildienstleistende

  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer, Handwerker)

  • geringfügig Beschäftigte (bis 450€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben

  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren

  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren

  • Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht

  • behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen

  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften

  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen können staatliche Zulagen und Steuervorteile erhalten, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Wer wird nicht gefördert?

  • Der Personenkreis ist letzten Endes jedoch eingeschränkt. Nicht gefördert werden:
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten 
  • freiwillig Rentenversicherte 
  • Bezieher von Sozialhilfe
  • Studenten
  • Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters (ab 65 Jahre)
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit

Wann erhält man die staatliche Förderung?

Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird vom Staat in Form einer Zulage oder mit einem Sonderausgabenabzug gefördert. Die finanzielle staatliche Unterstützung kann jedoch nur erfolgen, wenn das Altersvorsorgeprodukt eine staatliche Zertifizierung besitzt. Hierfür ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zuständig. Es prüft, ob das Produkt die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt. Um eine Zertifizierung zu erhalten, muss das Altersvorsorgeprodukt folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Anlage darf nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden.

  • Die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr und nicht vor dem Beginn der Altersrente gezahlt werden.

  • Die Auszahlungen müssen in Form einer lebenslangen und gleichbleibenden oder auch steigenden monatlich zu zahlenden Rente erfolgen.

  • Bei Auszahlplänen muss eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden, die ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rente garantiert.

  • Für das Rentenprodukt anfallende Abschluss- und Vertriebskosten müssen vom Anbieter auf mindestens 10 Jahre gleichmäßig verteilt werden. 

  • Der Anbieter muss den Anleger jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Vertriebskosten sowie über die Verwaltungskosten und die erzielten Erträge informieren.

  • In der Ansparphase muss das Recht bestehen, den Vertrag ruhen zu lassen.

  • Der Vertrag muss zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar sein, um eine Übertragung des angesammelten Vermögens auf einen anderen Vertrag zu ermöglichen. Zudem muss die gleiche Kündigungsfrist gelten, wenn der Anleger eine Auszahlung des Vermögens verlangt, um ein selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Wenn der Versicherungsnehmer mindestens 4% (max. 2.100,-€) seines zu versteuernden Einkommen in einen Riestervertrag spart, dann erhält er folgende Zulagen:

  • Grundzulage ⇒175,-€
  • Je Kind nach 2007 geboren ⇒ 300,-€
  • Je Kind vor 2008 geboren ⇒ 185,-€

Stand 2018

Wie erhalte ich den Steuervorteil?

Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Sie die Zulagen oder der Steuervorteil als Sonderausgaben den größeren Vorteil bring. Dies nennt man Günstigerprüfung. Man kann nicht pauschal sagen, was besser ist, da es vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängig ist.