Wozu benötige ich eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung von Hinterbliebenen im Falle eines vorzeitigen Todes. Vor allem für junge Familien, Alleinerziehende und Darlehensnehmer ist die Risikolebensversicherung ein absolutes Muss. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung ist die Risikolebensversicherung nicht als Geldanlage für die private Altersvorsorge geeignet, denn die Leistungen werden nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Am Ende der Versicherungslaufzeit erhält der Versicherte grundsätzlich kein Geld zurückerstattet. Dafür bietet die Risikolebensversicherung bereits für relativ niedrige Beiträge einen hohen Versicherungsschutz.

Übrigens: Bei Risikolebensversicherungen gibt es praktisch keine Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Die Stiftung Warentest schreibt dazu: „Der Preis ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl eines Angebotes. Denn die Leistungen sind im Wesentlichen identisch.“ (Test.de 5/2018, Test Risikolebensversicherung)

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Vor allem für junge Familien und Alleinerziehende ist die Risikolebensversicherung unverzichtbar, um im Todesfall des Hauptverdieners die Versorgung der Hinterbliebenen sowie die Ausbildung der Kinder sicher zu stellen. Aber auch wenn Sie Kredit- bzw. Darlehensnehmer sind, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung extrem wichtig, damit Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben. Für viele Banken ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sogar Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens. Auch für Geschäftspartner kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein, zieht doch der Tod eines geschäftsführenden Gesellschafters oft schwere wirtschaftliche Probleme für das Unternehmen nach sich. Kinderlose verheiratete oder unverheiratete Paare sollten eine Risikolebensversicherung vor allem dann in Erwägung ziehen, wenn sie hohe monatliche Belastungen haben, die einer von beiden nicht oder nur schwer alleine tragen kann (z.B. hohe Mietkosten, Kredite etc.)
Unnötig dahingegen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Auszubildende, Studenten und Singles, die über kein hohes Einkommen verfügen bzw. keine Hinterbliebenen absichern müssen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Vor allem für junge Familien und Alleinerziehende ist ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich: Hier empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 5 Bruttojahresgehältern. Im Falle von Schulden sollten diese zur Versicherungssumme dazu addiert werden. 
Bei Darlehensnehmern ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Höhe des Kredites.
Bei allen anderen hängt die Höhe der Versicherungssumme vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab; wir empfehlen jedoch mindestens eine Absicherung in Höhe von 3 Bruttojahresgehältern.

Formen der Risikolebensversicherung 

Klassische Risikolebensversicherung

Vor allem für junge Familien und Alleinerziehende geeignet. Versicherungssumme und Versicherungsprämie bleiben während der gesamten Laufzeit konstant.

Verbundene Risikolebensversicherung

Hier können sich 2 oder mehr Versicherungsnehmer in einer einzigen Police versichern. Besonders für Paare und Geschäftspartner geeignet. Die Versicherungssumme wird dann ausgezahlt, wenn einer der Versicherungsnehmer zuerst stirbt. Sterben beide Versicherungsnehmer gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme nur einmalig ausgezahlt.

Fallende Risikolebensversicherung

Vor allem für Darlehensnehmer geeignet. Hier wird ein Vertrag mit einer im Laufe der Jahre fallenden Versicherungssumme vereinbart. Versicherungsbeiträge sowie die Versicherungssumme sinken jährlich.

Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld ausgezahlt?

Nein. Eine Risikolebensversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages ablebt. Nach Ablauf der Laufzeit bekommt man grundsätzlich aus einer Risikolebensversicherung kein Geld heraus. 

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung und einer Risikolebensversicherung? 

Eine Risikolebensversicherung dient lediglich der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und leistet nur dann, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit stirbt. Daher zeichnet sich die Risikolebensversicherung durch äußerst niedrige Beiträge aus. Zur Geldanlage im Sinne einer privaten Altersvorsorge ist sie allerdings nicht geeignet.

Eine Kapitallebensversicherung verbindet die Altersvorsorge mit dem Hinterbliebenenschutz. Sie leistet entweder, wenn der Versicherte innerhalb der Laufzeit stirbt oder aber nach Ablauf der Laufzeit.

Eine Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Alter. Ein Todesfallrisiko kann nicht oder nur in geringem Ausmaß abgesichert werden. Dafür können mit Hilfe der Rentenversicherung in der Regel bessere Renditen als mit der Kapitallebensversicherung erzielt werden.

Kann ich meine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen? 

Sie können die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen (§ 10 EStG). Eine Mindestversicherungsdauer ist aus steuerlicher Sicht nicht vorgeschrieben.

Von welchen Faktoren hängt die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung ab?

Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand und Laufzeit der Versicherung ab. Auch die Ausübung bestimmter Risikosportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen kann Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages haben.

Warum ist die Risikolebensversicherung für Frauen günstiger als für Männer? 

Frauen haben statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung als Männer. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für Frauen, innerhalb des Versicherungszeitraumes vorzeitig abzuleben, geringer als bei Männern. Dieses geringere Risiko schlägt sich in niedrigeren Beiträgen nieder.

Welche Zusatzversicherungen kann ich zur Risikolebensversicherung abschließen? 

Sie können Ihre Risikolebensversicherung auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können entweder nur eine Beitragsbefreiung vereinbaren, d.h. im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Risikolebensversicherung bezahlen. Alternativ dazu können Sie zusätzlich auch die Zahlung einer monatlichen Rente im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit vereinbaren. Zwar ist es häufig günstiger, beide Risiken innerhalb eines Vertrages abzusichern. Dennoch ist es empfehlenswert, die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenen Vertrag abzuschließen, damit Sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung Ihrer Risikolebensversicherung Ihren Berufsunfähigkeitsschutz nicht verlieren. 
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Risikolebensversicherung mit einer Unfallzusatzversicherung zu kombinieren. Sie erhalten dann bei einem Unfalltod höhere Leistungen ausgezahlt. Selbstverständlich leistet die Risikolebensversicherung auch ohne Einschluss einer Unfallversicherung – dann allerdings nur in der normalen, vereinbarten Höhe. Daher raten wir in der Regel vom Einschluss einer Unfallzusatzversicherung ab.

Wen kann ich absichern?

Bei der Festlegung, an wen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme ausgezahlt werden soll, sind Sie völlig frei und an keinerlei gesetzliche Vorschriften oder Erbfolgen gebunden. Sie können als Begünstigten sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. ein Verein) einsetzen.