Die Direktversicherung

Steuerfrei vorsorgen, Sorgenfrei, Sozialabgaben sparen

Die Direktversicherung ist eine effiziente Form der Altersversorgung, bei der Sie der Staat gleich doppelt fördert. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttogehalt – grundsätzlich bevor darauf Steuern und Abgaben anfallen!

Förderung:

Sie können jährlich 4% der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) Steuer- und Sozialabgabenfrei von Ihrem Bruttogehalt durch Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung sparen. 

Positiver Netto-Effekt: Sie sparen viel für Ihre Zukunft, ohne dass Ihnen dadurch viel im Portemonnaie fehlt.

Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist es nun sogar möglich 8% der BBG steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Die Sozialversicherungsbeiträge sind weiterhin nur bis 4% der BBG befreit. 

Arbeitgeberanteil:

Mit in Krafttreten des BRSG am 01.01.2018 sind Arbeitgeber zukünftig dazu verpflichtet die Ersparnis der Sozialabgaben an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber pauschal 15% des Umwandlungsgeldes in die betriebliche Altersvorsorge zahlt, sofern er eine Ersparnis hat. 

Bei Neuverträgen ist dies ab dem 01.01.2019 Pflicht, bei Altverträgen ab dem 01.01.2022.

Starke Möglichkeiten für Ihre Direktversicherung

Die Beiträge können als Altersvorsorge in die klassische Rentenversicherung mit garantierten Zinsen und attraktiver Überschussbeteiligung fließen. Diese können wahlweise auch fondsgebunden investiert werden.

Alternativ oder zusätzlich zur Altersvorsorge können Sie Ihre Direktversicherung auch zur finanziellen Absicherung Ihrer Arbeitskraft einsetzen – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Vorsorge).

Vorteile auf einen Blick:

  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Bilanzneutralität
  • Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung erfüllt
  • In der Regel keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein
  • Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Einfache Übernahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
  • Steuerliche Vorteile