Elvis hat Spass
"Oh nein – Elvis, hör sofort auf in Nachbars Blumenbeet zu buddeln!"
Macht Ihr Hund auch manchmal quatsch?
Jung, wild und ungestüm, so kennen wir unsere kleinen Lieblinge. Sie wühlen in fremden Beeten rum, knabbern das neu gekaufte Sofa Ihrer besten Freundin an, es passiert ein kleines Malheur in der Ferienwohnung oder die Schuhe Ihres Besuchs werden auf einmal zum besten Spielkameraden.
Jeder Hundebesitzer kennt diese Vorkommnisse und weiß wie unangenehm solche Situationen enden können. In dem Moment, indem der Hund einen Dritten schädigt, ist derjenige, der das Tier hält, dazu verpflichtet dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies ist gesetzlich laut §833 BGB geregelt.
Kurzum: Zerstört mein Tier etwas (Sachschäden) oder verletzt er die Gesundheit eines Menschen (Personenschäden) muss ich als Hundehalter in vollem Umfang hierfür aufkommen.
Genau für solche Ereignisse ist die Hundehaftpflicht oder Hundehaftpflichtversicherung da. In zahlreichen Bundesländern ist diese Versicherung sogar Pflicht wie z.B. in Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen.
Wichtige Inhalte die in einer guten Hundehalterhaftpflicht sind z.B.
- Kein Leinenzwang, also das Führen ohne Leine
- Betreuung auch durch dritte Personen
- Mietsachschäden
- Auslandsaufenthalte
Wichtig für die Kerle unter den Hunden:
Lässt sich Rudi wieder am falschen Ort mit dem falschen Weibchen ein, kann es zu einem heißen Ritt kommen – ungewollter Deckakt sollte immer mitversichert sein.
Preise
Ein Angebot für eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung:
1 Labrador Retriever, 10 Mio. Versicherungssumme, ohne Selbstbeteiligung, Top-Schutz
= 61,64 EUR jährlicher Beitrag
Autorin
Laura Thoese
Quelle: www.astral.versicherung
Änderungen vorbehalten. Stand 09.2018