Private Rentenversicherung – der klassische Sparvertrag

Einer ständig wachsenden Anzahl von Rentnern stehen immer weniger aktive Beitragszahler gegenüber. Die gesetzliche Rente bietet lediglich eine Grundversorgung und reicht nicht zur Erhaltung Ihres bisherigen Lebensstandards aus. Nach heutigen Berechnungskriterien werden Sie im Alter eine Rente beziehen, die nur noch ca. 40% Ihres letzten Bruttoeinkommens entspricht. Mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung können Sie diese Versorgungslücke im Rentenalter schließen. Sie leisten während Ihres Berufslebens regelmäßige Sparraten oder bringen alternativ eine einmalige Zahlung auf. Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange Rente ausgezahlt.

Wie setzt sich die Rente zusammen?

Die ausgezahlte Rente setzt sich aus einer garantierten Verzinsung sowie einem Überschussanteil zusammen. D.h.: Ein Teil der Rente wird Ihnen bereits bei Vertragsabschluss fest garantiert. Dieser gesetzlich festgelegte Garantiezins beträgt zur Zeit 0,9%. Der restliche Teil besteht aus Überschüssen, die die Versicherungsgesellschaft durch Anlage des Kapitals erwirtschaften konnte. Die Höhe des Überschussanteils, auch Gewinnbeteiligung genannt, kann zum Abschluss des Versicherungsvertrages lediglich auf Basis der bisherigen Daten geschätzt werden.

Was ist ein Kapitalwahlrecht?

Zu unterscheiden sind private Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht. Ist ein Kapitalwahlrecht vereinbart, haben Sie die Möglichkeit, sich bis kurz vor Rentenbeginn anstelle der lebenslang garantierten monatlichen Rentenzahlungen für eine einmalige Kapitalabfindung zu entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie das angesparte Kapital in einem einzigen Betrag einmalig ausgezahlt.

Beitragsrückerstattung und Gesundheitsprüfung

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung und zur Risikolebensversicherung ist ein Todesfallrisiko in der Regel nicht oder nur in relativ geringem Umfang abgesichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu vereinbaren: Sollten Sie kurz nach Rentenbeginn, während der Rentengarantiezeit sterben, erhalten Ihre Erben für den entsprechenden Zeitraum die Rente. Die Rentengarantiezeit kann für maximal 20 Jahre vereinbart werden. Haben Sie Beitragsrückerstattung vereinbart und sterben sie vor Rentenbeginn, erhalten Ihre Erben alle bislang eingezahlten Beiträge zurückerstattet. 
Dafür können Sie die private Rentenversicherung ohne jede Gesundheitsprüfung abschließen. Dies ermöglicht es auch Kunden, die aufgrund von Krankheiten nicht oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge eine Kapitallebensversicherung abschließen können, sich finanziell abzusichern. Lediglich bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Kündigung einer privaten Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung kann vor dem jeweiligen Rentenbeginn, das heißt in der Aufschubphase, ganz oder teilweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen kann man den Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen. 
Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung sollte allerdings gut überlegt sein und nur die letzte Möglichkeit darstellen. 
Vor allem, wenn Sie Ihre Rentenversicherung in den ersten Jahren nach Abschluss kündigen, liegt deren Rückkaufswert in der Regel deutlich unter der Summe der geleisteten Sparraten. 
​Wünschen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Versicherungsschutz, müssen Sie aufgrund des dann höheren Eintrittsalters für die gleiche Versicherungssumme höhere Beiträge zahlen.

Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?



Aufgeschobene Rente gegen laufenden Beitrag – die „klassische“ Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rente gegen laufenden Beitrag handelt es sich um die meist gewählte Form der privaten Rentenversicherung: Sie zahlen während Ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein. Mit der Festlegung der sogenannten „Aufschubzeit“ bestimmen Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen bzw. eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten. 

Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag
Sie leisten einmalig eine Kapitalzahlung und legen fest, zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft Sie Ihre monatliche, lebenslange Rentenzahlung erhalten möchten.

Sofortbeginnende Rente
Bei der sofortbeginnenden Rente leisten Sie eine einmalige Kapitalzahlung und erhalten bereits ab dem Folgemonat der Einzahlung eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.